Dezember


  • Leider mussten wir feststellen, dass der Kollege Nachbar sich nicht an die geltenden Bauvorschriften hält
  • Die Verkleidung seiner Garagenwand ragt ca. 5 cm auf unser Grundstück über, laut seiner Aussage wäre das Bautoleranz, laut der Rechtslage ist die Grenze die Grenze, Punkt.
  • Wir werden uns das für den Fall der Fälle in der Hinterhand behalten, ein Druckmittel schadet nie
  • Ansonsten wurde unsererseits noch das Pflaster für die Außenanlagen ausgesucht, damit wir im Frühjahr dort weiter kommen